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AGB´s - Strandkorbvermietung Börgerende

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AGB´s

Strandkorbvermietung Börgerende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragsabschluss
  1. Über die Internetseite
    https://www.strandkorbvermietung-boergerende.de
    können Nutzer verbindlich die angebotenen Strandkörbe mieten.
  2. Buchung von Strandkörben
    Die Vermietung und Buchung unserer Strandkörbe erfolgt über unseren externen Partner Strandscanner.de.
    Mit Klick auf den Button „Jetzt buchen“ werden Sie automatisch auf die Plattform von Strandscanner.de weitergeleitet.
    Bitte beachten Sie:
    • Der Buchungsvorgang sowie die Zahlungsabwicklung erfolgen ausschließlich über Strandscanner.de.
    • Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise von Strandscanner.de.
    • Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der über Strandscanner.de bereitgestellten Inhalte.
§ 3 Mietzeit
  1. Die Mietzeit eines Strandkorbs richtet sich nach dem vom Nutzer gebuchten Zeitraum und endet automatisch mit dessen Ablauf. Mit Ablauf der Mietzeit endet auch die Berechtigung zur Nutzung des Strandkorbs automatisch.
  2. Eine Verlängerung der Strandkorbmietzeit -Verfügbarkeit vorausgesetzt- ist grundsätzlich bis zum letzten Tag der Mietzeit möglich. Der Vermieter muss der Verlängerung zustimmen.
  3. Gibt der Mieter den Strandkorb nach der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, so ist dieser berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dabei ist für jeden angebrochenen Tag der volle tägliche Mietzins zu entrichten.
  4. Das Mietverhältnis ist auf Zeit geschlossen; die ordentliche Kündigung ist deshalb ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

§ 4 Rückzahlungen
  1. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses wird die bereits entrichtete Miete nicht erstattet. Ebenso ist eine Erstattung bei verspäteter Anreise sowie die Verkürzung des Mietzeitraums ausgeschlossen. Wobei die vorzeitige Rückgabe des Schlüssels als vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses angesehen wird. Bei Nichtgefallen des Standortes eines gebuchten Strandkorbes auf einen anderen Standkorb ist eine Umbuchungsgebühr von 15€ zu entrichten.
  2. Die Rückzahlung der Strandkorbmiete ist nur bei Nachweis des Todes möglich. Rückzahlungen des Pfandbetrages für das Zusammenstellen der Körbe erfolgt nach Kontrolle, nach Rückgabe der Schlüssel sowie nach erfolgter Rückstellung an den Ursprungsort. Der Pfandbetrag wird entweder per Banküberweisung oder PayPal zurück erstattet.
  3. Ausgeschlossen sind u.a. auch Rückzahlungen in Fällen höherer Gewalt (z.B. Bergungs- bzw. vorbeugende Maßnahmen bei Sturmflutgefahr, Pandemie), wenn die Nutzung des Strandkorbes zeitweise nicht oder nur beschränkt möglich ist.

§ 5 Übergabe des Mietgegenstandes
  1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
  2. Der Mieter erhält einen Code per Telefon (WhatsApp, SMS, Mail) und kann mit diesem den Schlüssel für den Strandkorb im Schlüsselsafe (Strandaufgang 3, siehe Lageplan/online auf www.strandkorbvermietung-boergerende.de verfügbar) abholen, insofern kein Mitarbeiter vor Ort ist.

§ 6 Mängel bei Übergabe des Mietgegenstandes / Haftungsausschluss
  1. Der Mieter ist berechtigt und verpflichtet, den Mietgegenstand vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel unmittelbar anzuzeigen.
  2. Der Vermieter hat rechtzeitig angezeigte Mängel, die bei Übergabe des Strandkorbes vorhanden waren, zu beseitigen bzw. einen anderen Strandkorb -Verfügbarkeit vorausgesetzt- zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Vermieter übernimmt für zurückgelassene Sachen im Strandkorb keine Haftung.
  4. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, die aus der Anmietung von Strandkörben entstehen.
  5. Der Vermieter hat rechtzeitig angezeigte Mängel, die bei Übergabe des Strandkorbes vorhanden waren, zu beseitigen bzw. einen anderen Strandkorb -Verfügbarkeit vorausgesetzt- zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Nutzung der Strandkörbe
  1. Die Untervermietung eines Strandkorbs ist nicht gestattet.
  2. Den Anweisungen der Strandkorbvermietung vor Ort ist stets Folge zu leisten.
  3. Die Benutzung eines Strandkorbes ohne gültigen Mietvertrag ist nicht gestattet. Der Vermieter und seine Mitarbeiter sind jederzeit berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
  4. Die Körbe sind schonend und pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit auftretende Beschädigungen des Strandkorbes hat der Mieter dem Vermieter unmittelbar anzuzeigen.
  5. Das Umstellen, Umwerfen oder das Abstützen der Strandkörbe mit Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Es sei denn der Pfandbetrag von 30€ für das Zusammenstellen der Körbe wurde bei Mietbeginn in bar entrichtet. Jegliches feiern oder übernachten in den Körben sowie das feuermachen am Strand verstößt gegen die Satzung über den Strand- und Badebetrieb der Gemeinde Börgerende-Rethwisch und ist strengstens verboten.
  6. Die Strandkörbe dürfen nicht in Strandburgen/Kuhlen gestellt werden, da dies ihre Bergung bei Hochwasser erheblich erschwert.
  7. Bei Sturmfluten, Bergungsmaßnahmen sowie Änderungen der Strandverhältnisse durch Sandaufspülungen oder Veranstaltungen, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
  8. Bei groben Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Strandkorb ersatzlos einzuziehen. Für eventuelle Schäden haftet der Mieter.
  9. Beim Verlassen des Strandkorbes ist dieser mithilfe des Gitters sowie dem zu Beginn ausgehändigten Schlüssel abzuschließen. Der Schlüssel verbleibt während der Mietzeit im Besitz des Mieters und muss nicht täglich abgegeben werden.
  10. Bei Verlassen des Strandkorbs ist täglich darauf zu achten, dass keine persönlichen Gegenstände zurückgelassen werden, sowohl im als auch unter dem Korb.

§ 8 Rückgabe des Strandkorbes
  1. Der Mieter ist verpflichtet, den gebuchten Strandkorb am Ende der Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben, indem er ihn erhalten hat. Es ist insbesondere nicht gestattet, den Strandkorb umzusetzen, umzuwerfen oder mit Hilfsmitteln zu verankern bzw. abzustützen.
  2. Nach dem Ende der Mietzeit ist der jeweilige Strandkorb wieder mithilfe des Gitters sowie dem zu Beginn ausgehändigten Schlüssel wieder abzuschließen. übergebene Schlüssel sind bei der Strandkorbvermietung zurückzugeben oder, sofern keine Person dort anzutreffen ist, in den vorhandenen Briefkasten einzuwerfen.
  3. Bei Verlassen des Strandkorbs ist darauf zu achten, dass keine persönlichen Gegenstände zurückgelassen werden.

§ 9 Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
  1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 Bürgerliches Gesetzbuch).
  2. Das Anbieten der zeitlich befristeten Nutzung eines Strandkorbs zu einem bestimmten Zeitpunkt, fällt unter diese Ausnahme. Daher besteht bei Buchung über die Plattform kein Widerrufsrecht.

§ 10 Kunden- und Nutzerservice
  1. Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns Montag - Freitag zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +491712030846 oder per E-Mail an info@strandkorbvermietung-boergerende.de
§ 11 Sonstige Bestimmungen
  1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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